Germany
for Kids
e.V.
§
1 (Name, Sitz)
1. Der
Verein führt den Namen „Germany for Kids“ .
2.Der Verein ist im Vereinsregister München unter der Nummer 201561 eingetragen und führt den
Zusatz
“e. V.“
3. Der Sitz des Vereins ist München.
4.Zustellfähige Anschrift des Vereins ist Hauptstr. 11, 78730 Lauterbach
“e. V.“
3. Der Sitz des Vereins ist München.
4.Zustellfähige Anschrift des Vereins ist Hauptstr. 11, 78730 Lauterbach
§ 2
(Zweck)
- Der Zweck des Vereins ist Förderung von Jugendlichen und Kindern und Familien jeden Alters Herkunft und Religion, vorwiegend in und aus dem Königreich Marokko.
- Insbesondere durch kulturelle Projekte, der Förderung des Austausches und der Verständigung verschiedener Kulturen, Projektarbeit, Arbeit mit Behinderten, Veranstaltung von sportlichen und kulturellen Austauschprojekten, Veranstaltung von Sprachkursen und Jugendreisen, Unterstützung des Kampfes gegen Missbrauch und Ausbeutung der Kinder . Förderung der Straßenkinder Leistung individueller Direkthilfen vor Ort in den Bereichen medizinische Grundversorgung, Nahrung, Kleidung, Unterkunft Beratung. Unterstützung, Schulung, Ausbildung, soziale und berufliche Integration, sowie begleitende Unterstützung und –Beratung der Familien und Frauen , Unterstützung, Planung und Realisierung nachhaltiger Projekte, die dem Vereinszweck dienen, Kooperation, sofern möglich und sinnvoll mit lokalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie bei Bedarf deren Beratung und Unterstützung. Unterstützung sämtlicher nationaler internationaler Anstrengungen, Kampagnen und Projekte, die sich dem Schutz der Kinder vor Missbrauch und Ausbeutung widmen. Mittel: Mitgliederbeiträge, Spenden, Sponsoring.
2. Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke
im Sinne des Abschnitts
“Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
im Sinne des Abschnitts
“Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftlichen
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
(Mitgliedschaft)
1.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person
werden.
2. Über
die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der
Aufnahme-Antrag
durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
3. Der
Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich
gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
4. Ein
Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein
Verhalten in
grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit
deren Erlöschen).
grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit
deren Erlöschen).
7. Die
Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge – in noch festzulegender Höhe
– zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird
durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 4
(Vorstand)
1. Der
Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem
2. Vorsitzenden.
2. Vorsitzenden.
2. Der
Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und
dem
2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren
gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren
gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
4.
Sollte das Vereinsregistergericht Satzungsänderung für die
Durchführung der Eintragung für notwendig erachten, können der 1.
und 2. Vorsitzende diese ohne Einberufung einer erneuten Sitzung
beschließen.
1. Die
ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Außerdem
muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des
Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des
Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
2. Jede
Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung
einer
Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
3.
Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner
Verhinderung der
2.
Vorsitzende.
4. Die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit
der
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
5. Über
den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen,
das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
1. Zur
Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen
gültigen
Stimmen erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an :
Stimmen erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an :
Innocence in Danger e.V.
Holtzendorffstrasse 3
14057 Berlin
T 030 3300 75 38
Email: info (at) innocenceindanger.deVerantwortlich:
Präsidentin
Holtzendorffstrasse 3
14057 Berlin
T 030 3300 75 38
Email: info (at) innocenceindanger.deVerantwortlich:
Präsidentin
Stephanie Freifrau zu Guttenberg
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke gemäß
der Satzung zu verwenden hat.
Schiltach, 15.07.2012